Zusatzleistungen Kfz – Einordnung ergänzender Leistungsbausteine
Neben den grundlegenden Leistungsbereichen der Kfz-Versicherung können zusätzliche Leistungsbausteine vereinbart sein. Diese Seite dient der sachlichen Einordnung möglicher Zusatzleistungen sowie deren vertraglicher Einbindung zur allgemeinen Information.
Einordnung von Zusatzleistungen
Zusatzleistungen sind ergänzende Leistungsbausteine, die über den grundlegenden Versicherungsschutz hinausgehen können. Ob und in welchem Umfang solche Leistungen berücksichtigt sind, ergibt sich aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag.
Ergänzende Leistungsbausteine
Zu den möglichen Zusatzleistungen können unterschiedliche Bausteine gehören, die einzelnen Versicherungsarten zugeordnet sind. Maßgeblich sind die vertraglichen Regelungen.
- Erweiterungen innerhalb der Kaskoversicherung
- Zusätzliche Deckungsoptionen im Haftpflichtbereich
- Tarifabhängige Leistungsbausteine
Mobilitäts- und Serviceleistungen
Einige Zusatzleistungen beziehen sich auf Mobilität oder organisatorische Unterstützung im Zusammenhang mit einem Schadenereignis. Die Berücksichtigung solcher Leistungen ist tarifabhängig.
- Pannen- und Mobilitätsleistungen
- Organisation von Ersatzmobilität
- Serviceleistungen im Schadenfall
Abgrenzungen und Voraussetzungen
Zusatzleistungen unterliegen häufig besonderen Voraussetzungen oder Einschränkungen. Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen und der vereinbarte Tarif.
- Vertraglich definierte Voraussetzungen
- Begrenzungen nach Schadenart oder Ereignis
- Abgrenzung zu Grundleistungen
FAQ – Häufige Fragen
Was sind Zusatzleistungen in der Kfz-Versicherung?
Zusatzleistungen sind ergänzende Leistungsbausteine, die über den grundlegenden Versicherungsschutz hinaus vereinbart sein können.
Sind Zusatzleistungen automatisch enthalten?
Nein. Zusatzleistungen müssen vertraglich vereinbart sein und sind tarifabhängig.
Wo sind Zusatzleistungen geregelt?
Die Regelungen zu Zusatzleistungen ergeben sich aus dem Versicherungsvertrag und den Versicherungsbedingungen.