Selbstbeteiligung Kfz – Einordnung vertraglicher Eigenanteile
Die Selbstbeteiligung beschreibt den Anteil eines Schadens, den Versicherungsnehmer im Schadenfall selbst tragen. Diese Seite dient der sachlichen Einordnung der Selbstbeteiligung in der Kfz-Versicherung sowie ihrer vertraglichen Ausgestaltung zur allgemeinen Information.
Einordnung der Selbstbeteiligung
Die Selbstbeteiligung bezeichnet einen vertraglich vereinbarten Eigenanteil, der im Schadenfall vom Versicherungsnehmer zu tragen ist. Höhe und Anwendungsbereich der Selbstbeteiligung ergeben sich aus dem Versicherungsvertrag.
Selbstbeteiligung in der Kfz-Haftpflicht
In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist üblicherweise keine Selbstbeteiligung vorgesehen. Abweichende Regelungen können jedoch vertraglich vereinbart sein.
- Grundsätzlich kein Eigenanteil bei Haftpflichtschäden
- Mögliche Sonderregelungen im Vertrag
- Abhängigkeit von Tarif und Anbieter
Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung
In der Teil- und Vollkaskoversicherung ist eine Selbstbeteiligung häufig Bestandteil des Vertrags. Die konkrete Höhe ist tarifabhängig geregelt.
- Selbstbeteiligung bei Teilkaskoschäden
- Selbstbeteiligung bei Vollkaskoschäden
- Unterschiedliche Beträge je Schadenart möglich
Vertragliche Ausgestaltung und Abgrenzungen
Die Ausgestaltung der Selbstbeteiligung kann je nach Versicherungsart und Tarif variieren. Maßgeblich sind die vertraglich vereinbarten Regelungen.
- Feste oder variable Selbstbeteiligung
- Anwendung je Schadenereignis
- Vertraglich definierte Ausnahmen
FAQ – Häufige Fragen
Was bedeutet Selbstbeteiligung in der Kfz-Versicherung?
Die Selbstbeteiligung bezeichnet den Eigenanteil, den der Versicherungsnehmer im Schadenfall selbst trägt.
Gilt eine Selbstbeteiligung immer?
Nein. Ob und in welcher Höhe eine Selbstbeteiligung gilt, ist vertraglich geregelt.
Unterscheidet sich die Selbstbeteiligung nach Versicherungsart?
Ja. Regelungen zur Selbstbeteiligung unterscheiden sich zwischen Haftpflicht- und Kaskoversicherung.