Haftpflicht-Leistungen

Einordnung der Haftpflicht-Leistungen

Die Kfz-Haftpflichtversicherung kann Leistungen erbringen, wenn durch den Betrieb eines Fahrzeugs Personen-, Sach- oder Vermögensschäden bei Dritten entstehen. Ob und in welchem Umfang Leistungen vorgesehen sind, ergibt sich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Typische Leistungsbereiche

Haftpflicht-Leistungen beziehen sich auf unterschiedliche Schadenarten. Die konkrete Leistungszuordnung ist vertraglich geregelt und tarifabhängig.

  • Personenschäden gegenüber Dritten
  • Sachschäden an fremdem Eigentum
  • Vermögensschäden als Folge eines Haftpflichtschadens

Schadensarten Kfz

Deckungssummen und Leistungsgrenzen

Die Höhe der Haftpflicht-Leistungen ist durch vertraglich vereinbarte Deckungssummen begrenzt. Maßgeblich sind die im Versicherungsvertrag festgelegten Höchstbeträge je Schadenereignis.

  • Vertraglich vereinbarte Deckungssummen
  • Begrenzung je Schadenfall oder Schadenart
  • Regelungen zur Gesamthaftung

Deckungssummen Kfz

Abgrenzungen und Ausschlüsse

Nicht jeder Schaden ist Bestandteil der Haftpflicht-Leistungen. Bestimmte Schadenursachen oder Nutzungssituationen können ausgeschlossen oder eingeschränkt sein.

  • Vertraglich definierte Ausschlüsse
  • Einschränkungen bei vorsätzlichem Handeln
  • Abhängigkeit von Nutzung und Fahrzeugart

Haftpflicht-Ausschlüsse

FAQ – Häufige Fragen

Welche Schäden können über die Kfz-Haftpflicht reguliert werden?

Die Kfz-Haftpflicht kann Schäden regulieren, die Dritten durch den Gebrauch des versicherten Fahrzeugs entstehen, sofern diese vertraglich erfasst sind.

Sind Eigenschäden Bestandteil der Haftpflicht-Leistungen?

Nein. Schäden am eigenen Fahrzeug sind nicht Bestandteil der Kfz-Haftpflicht und können nur über andere Versicherungsarten abgedeckt sein.

Gibt es feste Leistungsgrenzen?

Ja. Die Haftpflicht-Leistungen sind durch die vertraglich vereinbarten Deckungssummen begrenzt.

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