Kasko-Leistungen – Einordnung von Teilkasko- und Vollkaskoleistungen
Kasko-Leistungen beziehen sich auf Schäden am eigenen Fahrzeug. Diese Seite bietet eine sachliche Einordnung typischer Leistungsbereiche der Teilkasko- und Vollkaskoversicherung sowie vertraglicher Abgrenzungen zur allgemeinen Information.
Einordnung der Kasko-Leistungen
Kasko-Leistungen können Schäden am eigenen Fahrzeug betreffen, die durch unterschiedliche Ereignisse entstehen. Ob und in welchem Umfang Leistungen vorgesehen sind, ergibt sich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
Typische Leistungsbereiche
Die Kaskoversicherung kann unterschiedliche Schadenarten erfassen. Die konkrete Leistungszuordnung ist tarifabhängig und vertraglich geregelt.
- Schäden durch bestimmte äußere Einwirkungen
- Beschädigung oder Zerstörung des eigenen Fahrzeugs
- Verlust des Fahrzeugs durch definierte Ereignisse
Abgrenzung zwischen Teilkasko und Vollkasko
Teilkasko und Vollkasko unterscheiden sich im Umfang der versicherten Schadenereignisse. Maßgeblich sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen und tariflichen Regelungen.
- Teilkasko mit fest definierten Schadenereignissen
- Vollkasko mit erweitertem Leistungsumfang
- Tarifabhängige Unterschiede
Leistungsgrenzen und Ausschlüsse
Der Umfang der Kasko-Leistungen ist durch vertraglich vereinbarte Grenzen bestimmt. Bestimmte Schäden oder Nutzungssituationen können ausgeschlossen oder eingeschränkt sein.
- Vertraglich festgelegte Selbstbeteiligungen
- Begrenzung der Entschädigungshöhe
- Ausschlüsse nach Versicherungsbedingungen
FAQ – Häufige Fragen
Was sind Kasko-Leistungen?
Kasko-Leistungen beziehen sich auf Schäden am eigenen Fahrzeug, sofern diese nach Vertrag und Bedingungen versichert sind.
Gehören Eigenschäden zur Kaskoversicherung?
Ja. Die Kaskoversicherung betrifft Schäden am eigenen Fahrzeug, abhängig von Versicherungsart und Tarif.
Unterscheiden sich Teilkasko und Vollkasko?
Ja. Der Leistungsumfang unterscheidet sich je nach Versicherungsart und den jeweils versicherten Schadenereignissen.