Grundlagen Kfz-Haftpflicht – Einordnung der gesetzlichen Pflichtversicherung
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine gesetzlich vorgesehene Pflichtversicherung für zulassungspflichtige Fahrzeuge. Diese Seite bietet eine sachliche Einordnung der rechtlichen Grundlagen, der versicherungsrechtlichen Funktion sowie zentraler Abgrenzungen zur allgemeinen Information.
Einordnung der Kfz-Haftpflicht
Die Kfz-Haftpflichtversicherung dient der Absicherung von Schadenersatzansprüchen Dritter, die durch den Gebrauch eines Fahrzeugs entstehen können. Sie ist Voraussetzung für die Zulassung eines Fahrzeugs zum öffentlichen Straßenverkehr.
Rechtliche Grundlagen
Die Verpflichtung zum Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung ergibt sich aus den gesetzlichen Regelungen zum Straßenverkehr und zur Pflichtversicherung. Ohne bestehenden Versicherungsschutz ist eine Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr nicht vorgesehen.
- Gesetzlich vorgesehene Pflichtversicherung
- Versicherungsnachweis als Voraussetzung für die Zulassung
- Anwendung auf zulassungspflichtige Fahrzeuge
Versicherungsrechtliche Funktion
Die Kfz-Haftpflicht übernimmt eine Ausgleichsfunktion gegenüber geschädigten Dritten. Welche Schäden berücksichtigt werden und in welcher Höhe, ist durch den Versicherungsvertrag und die Versicherungsbedingungen geregelt.
- Absicherung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden
- Regulierung berechtigter Ansprüche
- Abwehr unberechtigter Forderungen
Abgrenzungen und Einschränkungen
Der Versicherungsschutz der Kfz-Haftpflicht ist nicht unbegrenzt. Bestimmte Schäden, Nutzungssituationen oder Handlungen können ausgeschlossen oder eingeschränkt sein.
- Vertraglich definierte Ausschlüsse
- Einschränkungen bei vorsätzlichem Handeln
- Begrenzung durch Deckungssummen
FAQ – Häufige Fragen
Ist die Kfz-Haftpflicht gesetzlich vorgeschrieben?
Ja. Für zulassungspflichtige Fahrzeuge ist der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgesehen.
Welche Schäden sind über die Kfz-Haftpflicht abgedeckt?
Berücksichtigt werden Schäden, die Dritten durch den Gebrauch des versicherten Fahrzeugs entstehen, sofern diese vertraglich erfasst sind.
Gilt die Kfz-Haftpflicht auch im Ausland?
Der Versicherungsschutz im Ausland richtet sich nach dem vertraglich vereinbarten räumlichen Geltungsbereich.