Deckungssumme Haftpflicht – Einordnung der Haftungsgrenzen in der Kfz-Haftpflicht
Die Deckungssumme in der Kfz-Haftpflichtversicherung bezeichnet die vertraglich festgelegte Haftungsobergrenze für Schadenersatzansprüche Dritter. Diese Seite bietet eine sachliche Einordnung der Funktion von Deckungssummen, ihrer rechtlichen Bedeutung und möglicher Abgrenzungen zur allgemeinen Information.
Einordnung der Deckungssumme
Die Deckungssumme legt fest, bis zu welchem Betrag die Kfz-Haftpflichtversicherung für Schadenersatzansprüche Dritter eintritt. Sie stellt damit eine zentrale Begrenzung des Haftungsumfangs dar und ist Bestandteil der vertraglichen Vereinbarung.
Gesetzliche Mindestanforderungen
Für die Kfz-Haftpflichtversicherung gelten gesetzlich festgelegte Mindestdeckungssummen. Diese geben den Mindestumfang des Versicherungsschutzes vor, der für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr erforderlich ist.
- Gesetzlich definierte Mindestdeckungssummen
- Anwendung auf zulassungspflichtige Fahrzeuge
- Verbindlichkeit im Rahmen der Pflichtversicherung
Vertragliche Ausgestaltung
Über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus können höhere Deckungssummen vertraglich vereinbart sein. Maßgeblich sind die im Versicherungsvertrag festgelegten Beträge je Schadenereignis.
- Vertraglich vereinbarte Haftungsobergrenzen
- Unterscheidung nach Schadenarten
- Tarifabhängige Ausgestaltung
Abgrenzungen und Auswirkungen
Überschreiten Schadenersatzansprüche die vereinbarte Deckungssumme, besteht für den darüber hinausgehenden Betrag kein Versicherungsschutz. Die konkrete Auswirkung richtet sich nach dem Einzelfall und den vertraglichen Regelungen.
- Begrenzung der Haftungsübernahme
- Abhängigkeit von Schadenhöhe und Schadenart
- Relevanz der vertraglichen Deckungssumme
FAQ – Häufige Fragen
Was bezeichnet die Deckungssumme?
Die Deckungssumme bezeichnet die maximale Haftungsobergrenze, bis zu der die Kfz-Haftpflichtversicherung Schadenersatzansprüche Dritter übernimmt.
Gibt es gesetzliche Mindestdeckungssummen?
Ja. Für die Kfz-Haftpflichtversicherung sind gesetzliche Mindestdeckungssummen vorgesehen.
Kann die Deckungssumme überschritten werden?
Übersteigt ein Schaden die vereinbarte Deckungssumme, besteht für den darüber hinausgehenden Betrag kein Versicherungsschutz.