Schadenregulierung Haftpflicht – Einordnung des Ablaufs in der Kfz-Haftpflicht
Die Schadenregulierung in der Kfz-Haftpflicht betrifft die Bearbeitung von Schadenersatzansprüchen Dritter nach einem Haftpflichtschaden. Diese Seite bietet eine sachliche Einordnung des Ablaufs, der beteiligten Schritte und vertraglicher Abgrenzungen zur allgemeinen Information.
Einordnung der Schadenregulierung
Die Schadenregulierung beschreibt den Prozess, in dem Schadenersatzansprüche Dritter nach einem Haftpflichtschaden geprüft und bearbeitet werden. Maßgeblich sind die gesetzlichen Vorgaben sowie die vertraglichen Regelungen der Kfz-Haftpflichtversicherung.
Ablauf der Schadenbearbeitung
Der Ablauf der Schadenregulierung folgt in der Regel festgelegten Schritten. Die konkrete Ausgestaltung kann je nach Versicherer und Schadenfall variieren.
- Schadenmeldung durch den Versicherungsnehmer
- Erfassung und Prüfung der Schadenangaben
- Entscheidung über die Regulierung
Prüfung von Ansprüchen
Im Rahmen der Schadenregulierung werden geltend gemachte Ansprüche auf ihre Berechtigung geprüft. Die Prüfung umfasst sowohl den Haftungsgrund als auch die Schadenhöhe.
- Prüfung der Haftungsfrage
- Bewertung von Schadenumfang und -höhe
- Abwehr unberechtigter Forderungen
Abgrenzungen und Besonderheiten
Nicht jeder gemeldete Schaden führt automatisch zu einer Regulierung. Einschränkungen können sich aus dem Versicherungsvertrag, aus Ausschlüssen oder aus besonderen Umständen des Schadenfalls ergeben.
- Vertraglich definierte Ausschlüsse
- Abhängigkeit von Verschuldensfragen
- Begrenzung durch Deckungssummen
FAQ – Häufige Fragen
Was bedeutet Schadenregulierung in der Kfz-Haftpflicht?
Sie bezeichnet den Prozess der Prüfung und Bearbeitung von Schadenersatzansprüchen Dritter nach einem Haftpflichtschaden.
Wer prüft die geltend gemachten Ansprüche?
Die Prüfung erfolgt durch den Kfz-Haftpflichtversicherer auf Grundlage der Schadenmeldung und der Versicherungsbedingungen.
Werden alle gemeldeten Schäden reguliert?
Nein. Ob eine Regulierung erfolgt, richtet sich nach der Haftungslage und den vertraglichen Regelungen.