Teilkasko-Grundlagen

Teilkasko – Grundlagen der Absicherung

Die Teilkaskoversicherung schützt vor Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch äußere Einwirkungen entstehen können. Sie ergänzt die gesetzliche Haftpflicht und bietet einen grundlegenden Schutz bei typischen Risiken wie Diebstahl oder Naturereignissen.

1. Grundlagen der Teilkaskoversicherung

  • Die Teilkasko schützt bei Schäden, die nicht direkt durch einen Unfall verursacht wurden.
  • Sie ist freiwillig und kann je nach persönlichem Bedarf abgeschlossen werden.
  • Typische Risiken sind Diebstahl, Glasbruch oder Naturereignisse.
  • Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus den vertraglichen Regelungen.

Hinweis: Die Teilkasko bietet einen grundlegenden Schutz, ersetzt aber nicht die Vollkasko.

2. Leistungsbereiche im Überblick

  • Diebstahl: Schutz bei Entwendung des Fahrzeugs oder Teilen davon.
  • Glasbruch: Schäden an Scheiben oder Glaselementen.
  • Sturm, Hagel, Blitzschlag: Absicherung bei Naturereignissen.
  • Wildschäden: Kollision mit bestimmten Tierarten.
  • Brand oder Explosion: je nach Tarif enthalten.

3. Für wen ist die Teilkasko sinnvoll?

  • Halter älterer Fahrzeuge: wenn eine Vollkasko nicht mehr wirtschaftlich ist.
  • Fahrzeugbesitzer in Regionen mit typischen Naturereignissen: z. B. Hagelgebiete.
  • Fahrer mit erhöhtem Diebstahlrisiko: z. B. in Städten oder Grenzregionen.
  • Nutzer mit moderatem Fahrzeugwert: als kostengünstige Alternative.

4. Kosten & Einflussfaktoren

  • Die Beitragshöhe richtet sich nach Typklasse und Regionalklasse.
  • Selbstbeteiligungen können die Tarifkosten beeinflussen.
  • Fahrzeugwert und Ausstattung wirken sich auf die Einstufung aus.
  • Individuelle Risikomerkmale bestimmen den Endbeitrag.

Hinweis: Die finalen Kosten hängen vom gewählten Tarif und dem Risikoprofil ab.

Häufige Fragen zur Teilkasko

Deckt die Teilkasko Unfallschäden am eigenen Fahrzeug?

Nein, Unfallschäden sind nur über die Vollkasko abgesichert.

Ist die Teilkasko verpflichtend?

Nein, sie ist freiwillig.

Welche Naturereignisse sind abgedeckt?

Je nach Vertrag u. a. Sturm, Hagel, Blitzschlag.

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Stand der Inhalte: letzte Prüfung Oktober 2025