Unfallschäden an eigenen Fahrzeugen – Einordnung selbst verursachter Fahrzeugschäden
Unfallschäden an eigenen Fahrzeugen betreffen Beschädigungen am versicherten Fahrzeug infolge eines Unfallereignisses, bei dem keine Haftung eines Dritten besteht. Diese Seite bietet eine sachliche Einordnung der versicherungsrechtlichen Zuordnung, typischer Schadenkonstellationen und vertraglicher Abgrenzungen zur allgemeinen Information.
Einordnung von Unfallschäden am eigenen Fahrzeug
Unfallschäden an eigenen Fahrzeugen liegen vor, wenn das versicherte Fahrzeug bei einem Unfall beschädigt wird und kein ersatzpflichtiger Dritter vorhanden ist. Die Einordnung dieser Schäden richtet sich nach der Versicherungsart und den vertraglichen Regelungen.
Versicherungsrechtliche Zuordnung
Unfallschäden am eigenen Fahrzeug können Bestandteil der Vollkaskoversicherung sein. Ob und in welchem Umfang Versicherungsschutz besteht, ergibt sich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
- Zuordnung zur Vollkaskoversicherung
- Abgrenzung zur Haftpflicht- und Teilkaskoversicherung
- Vertraglich definierter Unfallbegriff
Typische Schadenkonstellationen
Unfallschäden am eigenen Fahrzeug können in unterschiedlichen Situationen auftreten. Maßgeblich ist, ob das Schadenereignis nach den Versicherungsbedingungen als versichert gilt.
- Alleinunfälle ohne Beteiligung Dritter
- Kollisionen mit festen Hindernissen
- Beschädigungen durch Fahrfehler
Abgrenzungen und Einschränkungen
Nicht jeder Unfallschaden am eigenen Fahrzeug ist automatisch vom Versicherungsschutz erfasst. Einschränkungen können sich aus dem Schadenhergang, aus Obliegenheitsverletzungen oder aus vertraglichen Ausschlüssen ergeben.
- Vertraglich definierte Ausschlusstatbestände
- Regelungen zur Selbstbeteiligung
- Abhängigkeit vom Verschuldensgrad
FAQ – Häufige Fragen
Was sind Unfallschäden am eigenen Fahrzeug?
Unfallschäden am eigenen Fahrzeug sind Beschädigungen, die bei einem Unfall ohne haftpflichtigen Dritten entstehen, sofern diese nach den Versicherungsbedingungen versichert sind.
Sind selbst verursachte Unfälle versichert?
Selbst verursachte Unfälle können im Rahmen der Vollkaskoversicherung versichert sein, abhängig von den vertraglichen Regelungen.
Gibt es Einschränkungen beim Versicherungsschutz?
Ja. Art und Umfang des Versicherungsschutzes richten sich nach den Versicherungsbedingungen und können Einschränkungen enthalten.