Vandalismus-Schäden

Einordnung von Vandalismus-Schäden

Vandalismus-Schäden liegen vor, wenn ein Fahrzeug vorsätzlich beschädigt wird, ohne dass eine Wegnahme im Sinne eines Diebstahls erfolgt. Die Einordnung richtet sich nach dem Schadenhergang und den vertraglichen Regelungen der Kfz-Versicherung.

Versicherungsrechtliche Zuordnung

Vandalismus-Schäden können Bestandteil der Vollkaskoversicherung sein. Ob und in welchem Umfang Versicherungsschutz besteht, ergibt sich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

  • Zuordnung zur Vollkaskoversicherung
  • Abgrenzung zur Teilkaskoversicherung
  • Vertraglich definierter Schadenbegriff

Vollkasko-Grundlagen
Kasko-Leistungen

Typische Schadenkonstellationen

Vandalismus kann sich in unterschiedlichen Formen äußern. Maßgeblich ist, ob die Beschädigung nach den Versicherungsbedingungen als versichert gilt.

  • Mutwillige Lack- oder Karosserieschäden
  • Zerstörung von Scheiben oder Spiegeln
  • Beschädigungen im Innenraum

Schadensarten Kfz

Abgrenzungen und Einschränkungen

Nicht jede Beschädigung durch Dritte ist automatisch als Vandalismus-Schaden versichert. Einschränkungen können sich aus dem Schadenhergang oder aus vertraglichen Ausschlüssen ergeben.

  • Abgrenzung zu Diebstahl- oder Einbruchschäden
  • Vertraglich definierte Ausschlüsse
  • Regelungen zur Selbstbeteiligung

Selbstbeteiligung Kfz

FAQ – Häufige Fragen

Was sind Vandalismus-Schäden?

Vandalismus-Schäden sind vorsätzliche Beschädigungen am Fahrzeug durch unbefugte Dritte, sofern diese nach den Versicherungsbedingungen erfasst sind.

Sind Vandalismus-Schäden versichert?

Vandalismus-Schäden können im Rahmen der Vollkaskoversicherung versichert sein, abhängig von den vertraglichen Regelungen.

Gibt es Einschränkungen beim Versicherungsschutz?

Art und Umfang des Versicherungsschutzes richten sich nach den Versicherungsbedingungen und können Einschränkungen enthalten.

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