Kfz-Haftpflicht – Einordnung gesetzlicher Haftungsregelungen
Die Kfz-Haftpflichtversicherung bezieht sich auf Schadenersatzansprüche Dritter, die im Zusammenhang mit dem Gebrauch eines Fahrzeugs entstehen können. Diese Seite dient der sachlichen Einordnung grundlegender Leistungsbereiche, Deckungssummen und Abgrenzungen zur allgemeinen Information.
Einordnung der Kfz-Haftpflicht
Die Kfz-Haftpflicht ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung für zulassungspflichtige Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr. Die Berücksichtigung von Leistungen richtet sich nach gesetzlichen Vorgaben und den Versicherungsbedingungen.
Schadenarten und Leistungsbereiche
Die Kfz-Haftpflicht kann unterschiedliche Schadenarten gegenüber Dritten betreffen. Maßgeblich sind die vertraglichen Regelungen.
- Personenschäden
- Sachschäden
- Vermögensschäden
Deckungssummen
Die Deckungssumme legt fest, bis zu welcher Höhe Schadenersatzansprüche berücksichtigt werden können. Gesetzliche Mindestanforderungen bilden die Grundlage; vertraglich können abweichende Summen vereinbart sein.
- Gesetzliche Mindestdeckungssummen
- Vertraglich vereinbarte Deckungssummen
- Begrenzung je Schadenereignis
Abgrenzungen und Ausschlüsse
Bestimmte Schadenkonstellationen können ausgeschlossen oder eingeschränkt sein. Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen.
- Ausschlüsse bei vorsätzlichem Handeln
- Vertraglich definierte Einschränkungen
- Abgrenzung zu Schäden am eigenen Fahrzeug
FAQ – Häufige Fragen
Ist die Kfz-Haftpflicht vorgeschrieben?
Ja. Für die Zulassung eines Fahrzeugs ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung erforderlich.
Wer ist über die Kfz-Haftpflicht versichert?
Der Fahrzeughalter sowie Personen, die das Fahrzeug mit dessen Einwilligung führen, soweit dies vertraglich vorgesehen ist.
Sind Eigenschäden Bestandteil der Kfz-Haftpflicht?
Nein. Schäden am eigenen Fahrzeug fallen nicht unter den Leistungsbereich der Kfz-Haftpflicht.
