Vollkasko – Einordnung zusätzlicher Schadenereignisse
Die Vollkaskoversicherung bezieht sich auf Schadenereignisse am eigenen Fahrzeug, die über den Leistungsumfang der Teilkaskoversicherung hinausgehen können. Diese Seite dient der sachlichen Einordnung von Leistungszuordnungen, Bewertungsgrundlagen und Abgrenzungen zur allgemeinen Information.
Einordnung der Vollkasko
Die Vollkaskoversicherung ist eine freiwillige Versicherungsart innerhalb der Kfz-Versicherung. Sie baut auf der Teilkaskoversicherung auf und kann weitere Schadenereignisse am eigenen Fahrzeug berücksichtigen, sofern dies vertraglich vorgesehen ist.
Schadenereignisse und Leistungsbereiche
Im Rahmen der Vollkasko können zusätzliche Schadenereignisse relevant sein, die nicht Bestandteil der Teilkasko sind. Maßgeblich sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen.
- Unfallschäden am eigenen Fahrzeug
- Vandalismus- und mutwillige Beschädigungen
- Parkplatz- und Rangierschäden
Unfallschäden an eigenen Fahrzeugen
Vandalismus-Schäden
Parkplatz- und Rangierschäden
Bewertung und Entschädigungsgrundlagen
Die Bewertung eines Schadens im Rahmen der Vollkasko richtet sich nach den vertraglich vereinbarten Entschädigungsgrundlagen. Je nach Tarif können unterschiedliche Bewertungsmaßstäbe vorgesehen sein.
- Bewertung nach Zeitwert oder vertraglicher Grundlage
- Berücksichtigung vereinbarter Selbstbeteiligungen
- Tarifabhängige Regelungen zur Entschädigung
Abgrenzungen und Einschränkungen
Nicht alle Schäden am eigenen Fahrzeug sind Bestandteil der Vollkasko. Bestimmte Schadenursachen können ausgeschlossen oder eingeschränkt sein.
- Abgrenzung zur Teilkasko
- Ausschlüsse bei vorsätzlicher Schadensverursachung
- Vertraglich definierte Leistungsvoraussetzungen
FAQ – Häufige Fragen
Ist die Vollkasko verpflichtend?
Nein. Die Vollkaskoversicherung ist eine freiwillige Versicherungsart.
Welche Schadenereignisse können über die Vollkasko berücksichtigt sein?
Berücksichtigt sein können unter anderem Unfallschäden am eigenen Fahrzeug, Vandalismusschäden sowie bestimmte Rangierschäden, sofern dies vertraglich vorgesehen ist.
Umfasst die Vollkasko auch Teilkaskoleistungen?
Ja. Die Vollkaskoversicherung kann die Leistungen der Teilkaskoversicherung einschließen, abhängig von den vertraglichen Regelungen.
