Grundlagen-Kfz-Versicherung

Grundverständnis der Kfz-Versicherung

Die Kfz-Versicherung bezieht sich auf Versicherungsverhältnisse im Zusammenhang mit der Nutzung von Fahrzeugen. Sie regelt, unter welchen Voraussetzungen Schäden gegenüber Dritten oder am eigenen Fahrzeug berücksichtigt werden können.

Rechtliche Grundlagen

Die rechtlichen Grundlagen der Kfz-Versicherung ergeben sich aus gesetzlichen Vorgaben sowie aus untergeordneten Verordnungen. Maßgeblich sind insbesondere Regelungen zur Zulassung und Haftung.

  • Gesetzliche Pflicht zur Kfz-Haftpflicht
  • Vorgaben zur Fahrzeugzulassung
  • Haftungsrechtliche Rahmenbedingungen

Rechtsgrundlagen Kfz

Versicherungsarten und Aufbau

Die Kfz-Versicherung setzt sich aus unterschiedlichen Versicherungsarten zusammen, die jeweils eigene Leistungsbereiche und Abgrenzungen aufweisen.

  • Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Teilkaskoversicherung
  • Vollkaskoversicherung

Kfz-Haftpflicht
Teilkasko
Vollkasko

Vertragliche Regelungen

Der konkrete Versicherungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Versicherungsvertrag. Art, Umfang und Grenzen der Leistungen sind in den Versicherungsbedingungen festgelegt.

  • Tarifabhängige Leistungszuordnungen
  • Deckungssummen und Selbstbeteiligungen
  • Vertraglich definierte Ausschlüsse

Leistungsarten

FAQ – Häufige Fragen

Was regelt die Kfz-Versicherung?

Sie regelt Versicherungsverhältnisse im Zusammenhang mit der Nutzung von Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr.

Welche Versicherung ist gesetzlich vorgeschrieben?

Vorgeschrieben ist die Kfz-Haftpflichtversicherung für zulassungspflichtige Fahrzeuge.

Wo sind die Leistungen festgelegt?

Die Leistungen ergeben sich aus den Versicherungsbedingungen des jeweiligen Vertrags.

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