Kfz-Versicherung – Einordnung versicherungsrechtlicher Regelungen
Die Kfz-Versicherung bezieht sich auf versicherungsrechtliche Regelungen im Zusammenhang mit der Nutzung von Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr. Diese Seite dient der sachlichen Einordnung von Versicherungsarten, Leistungszuordnungen und rechtlichen Rahmenbedingungen zur allgemeinen Information.
Einordnung der Kfz-Versicherung
Die Kfz-Versicherung ist für Fahrzeuge vorgesehen, die im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden. Sie umfasst unterschiedliche Versicherungsarten, deren rechtliche Grundlagen und Leistungsrahmen sich aus gesetzlichen Vorgaben und den jeweiligen Versicherungsbedingungen ergeben.
Versicherungsarten im Überblick
Innerhalb der Kfz-Versicherung wird zwischen gesetzlich vorgeschriebenen und ergänzenden Versicherungsarten unterschieden. Die Zuordnung richtet sich nach rechtlichen Vorgaben und vertraglichen Regelungen.
- Kfz-Haftpflichtversicherung als Pflichtversicherung
- Teilkaskoversicherung für bestimmte Schadenereignisse
- Vollkaskoversicherung für weitere Schadenkonstellationen
Leistungszuordnungen und Abgrenzungen
Die Zuordnung von Leistungen innerhalb der Kfz-Versicherung richtet sich nach der jeweiligen Versicherungsart sowie nach den Versicherungsbedingungen. Art, Umfang und Grenzen der Leistungen sind dort geregelt.
- Abgrenzung zwischen Haftpflicht- und Kaskoleistungen
- Tarifabhängige Leistungsdefinitionen
- Vertraglich geregelte Ausschlüsse
Fahrzeugarten und Nutzung
Die Einordnung innerhalb der Kfz-Versicherung kann von der Fahrzeugart sowie der vorgesehenen Nutzung abhängen. Unterschiedliche Fahrzeugtypen können unterschiedlichen versicherungsrechtlichen Regelungen unterliegen.
- Pkw und mehrspurige Kraftfahrzeuge
- Motorräder und zweirädrige Fahrzeuge
- Wohnmobile, Anhänger und Sonderfahrzeuge
FAQ – Häufige Fragen
Was ist eine Kfz-Versicherung?
Die Kfz-Versicherung bezeichnet Versicherungsregelungen im Zusammenhang mit der Nutzung von Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr.
Ist eine Kfz-Versicherung erforderlich?
Für die Nutzung eines zulassungspflichtigen Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr ist mindestens eine Kfz-Haftpflichtversicherung vorgesehen.
Welche Versicherungsarten gehören zur Kfz-Versicherung?
Zur Kfz-Versicherung zählen die Kfz-Haftpflicht sowie ergänzende Versicherungsarten wie Teilkasko und Vollkasko.
