Leistungsarten – Einordnung von Leistungszuordnungen
Die Kfz-Versicherung umfasst unterschiedliche Leistungsarten, deren Zuordnung sich aus der jeweiligen Versicherungsart und den vertraglichen Regelungen ergibt. Diese Seite dient der sachlichen Einordnung von Leistungszuordnungen und Abgrenzungen zur allgemeinen Information.
Einordnung von Leistungsarten
Leistungsarten bezeichnen Bereiche, in denen Versicherungsleistungen vorgesehen sein können. Maßgeblich sind die Versicherungsart, der vereinbarte Tarif sowie die Versicherungsbedingungen.
Leistungsarten der Kfz-Haftpflicht
Die Kfz-Haftpflicht bezieht sich auf Schadenersatzansprüche Dritter, die im Zusammenhang mit dem Gebrauch eines Fahrzeugs entstehen können. Die Berücksichtigung einzelner Leistungsarten richtet sich nach gesetzlichen Vorgaben und den Versicherungsbedingungen.
- Personenschäden gegenüber Dritten
- Sachschäden an fremdem Eigentum
- Vermögensschäden als Folge eines Haftungsereignisses
Leistungsarten der Kaskoversicherung
Kaskoversicherungen beziehen sich auf Schäden am eigenen Fahrzeug. Die Zuordnung der Leistungsarten richtet sich nach der jeweiligen Kaskoform und den vertraglichen Regelungen.
- Teilkasko für bestimmte Schadenereignisse
- Vollkasko für weitere Schadenereignisse
- Tarifabhängige Bewertungsgrundlagen
Abgrenzungen und Leistungsgrenzen
Die Zuordnung einer Schadensituation zu einer Leistungsart richtet sich nach den vertraglichen Regelungen sowie nach definierten Ausschlüssen und Begrenzungen.
- Abgrenzung zwischen Haftpflicht- und Kaskoleistungen
- Vertraglich festgelegte Leistungsgrenzen
- Vertraglich geregelte Ausschlüsse
FAQ – Häufige Fragen
Was sind Leistungsarten in der Kfz-Versicherung?
Leistungsarten bezeichnen Bereiche, in denen Versicherungsleistungen vorgesehen sein können, abhängig von Versicherungsart und Tarif.
Unterscheiden sich die Leistungsarten je nach Versicherungsart?
Ja. Haftpflicht- und Kaskoversicherungen beziehen sich auf unterschiedliche Leistungsbereiche.
Wo sind Leistungsgrenzen geregelt?
Leistungsgrenzen ergeben sich aus den Versicherungsbedingungen und dem vereinbarten Tarif.
