Teilkasko

Einordnung der Teilkasko

Die Teilkaskoversicherung ist eine freiwillige Versicherungsart innerhalb der Kfz-Versicherung. Sie ergänzt die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflicht um ausgewählte Risiken, die Schäden am eigenen Fahrzeug betreffen können.

Typische Schadenereignisse

Im Rahmen der Teilkasko können bestimmte Schadenarten berücksichtigt sein, sofern diese vertraglich vereinbart wurden. Maßgeblich sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen.

  • Glasbruch und Steinschlag
  • Diebstahl und Einbruchschäden
  • Wild- und Tierschäden
  • Elementarschäden wie Sturm oder Hagel

Glasbruch und Steinschlag
Diebstahl und Einbruchschäden

Leistungsumfang und Bewertung

Der Leistungsumfang der Teilkasko richtet sich nach dem vereinbarten Tarif. Die Entschädigung kann sich am Zeitwert oder an vertraglich definierten Bewertungsgrundlagen orientieren.

  • Tarifabhängige Leistungsdefinitionen
  • Bewertung nach vertraglichen Vorgaben
  • Berücksichtigung von Selbstbeteiligungen

Neuwert und Wiederbeschaffung

Abgrenzungen und Einschränkungen

Nicht alle Schäden am eigenen Fahrzeug fallen unter die Teilkasko. Bestimmte Schadenursachen können ausgeschlossen oder einer anderen Versicherungsart zugeordnet sein.

  • Abgrenzung zur Vollkasko bei Unfallschäden
  • Ausschlüsse bei bestimmten Schadenursachen
  • Vertraglich festgelegte Einschränkungen

Vollkasko

FAQ – Häufige Fragen

Ist die Teilkasko verpflichtend?

Nein. Die Teilkaskoversicherung ist eine freiwillige Ergänzung zur Kfz-Haftpflicht.

Deckt die Teilkasko Unfallschäden ab?

Nein. Schäden durch selbst verursachte Unfälle sind nicht Bestandteil der Teilkasko.

Welche Schäden können über die Teilkasko erfasst sein?

Erfasst sein können unter anderem Glasbruch, Diebstahl, Wildschäden und bestimmte Naturereignisse, sofern dies vertraglich vereinbart ist.

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