Auto-Versicherung

Einordnung der Auto-Versicherung

Die Auto-Versicherung ist Teil der Kfz-Versicherung und bezieht sich speziell auf Personenkraftwagen. Sie regelt, unter welchen Voraussetzungen Schäden gegenüber Dritten oder am eigenen Fahrzeug berücksichtigt werden können.

Versicherungsarten für Pkw

Für Personenkraftwagen kommen unterschiedliche Versicherungsarten in Betracht. Die jeweilige Zuordnung richtet sich nach gesetzlichen Vorgaben und vertraglichen Vereinbarungen.

  • Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Teilkaskoversicherung
  • Vollkaskoversicherung

Kfz-Haftpflicht
Teilkasko
Vollkasko

Leistungszuordnungen und Abgrenzungen

Der Leistungsumfang der Auto-Versicherung ergibt sich aus dem Versicherungsvertrag. Art, Umfang und Grenzen der Leistungen sind in den Versicherungsbedingungen festgelegt.

  • Schäden gegenüber Dritten
  • Schäden am eigenen Fahrzeug
  • Vertraglich definierte Ausschlüsse

Leistungsarten
Schadensarten Kfz

Nutzung und Fahrzeugzuordnung

Die versicherungsrechtliche Einordnung eines Pkw kann von Nutzung, Haltereigenschaft und Fahrerkreis abhängen. Diese Faktoren sind Bestandteil der vertraglichen Regelungen.

  • Private oder gewerbliche Nutzung
  • Fahrerkreis und Nutzergruppen
  • Tarifabhängige Zuordnung

Nutzergruppen Kfz
Fahrzeugarten

FAQ – Häufige Fragen

Was versteht man unter einer Auto-Versicherung?

Die Auto-Versicherung bezeichnet die Kfz-Versicherung für Personenkraftwagen.

Ist eine Auto-Versicherung verpflichtend?

Für Pkw ist mindestens der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgesehen.

Unterscheidet sich die Auto-Versicherung von anderen Fahrzeugarten?

Ja. Versicherungsbedingungen können sich je nach Fahrzeugart und Nutzung unterscheiden.

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