Kosten-KFZ-Versicherung

Kosten-KFZ-Versicherung Unter einer KFZ-Versicherung werden umgangssprachlich verschiedene Versicherungen aus dem Umfeld eines Personenkraftwagen verstanden. Neben der Versicherung von Personenkraftwagen existieren weitere Versicherungen wie beispielsweise die Motorradversicherung. Die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung gehört in den meisten Ländern zu den Pflichtversicherungen und dient dem finanziellen Schutz

Wohnwagen-Versicherung

Wohnwagen-Versicherung Wer einen Wohnwagen zulassen möchte, ist folglich zum Abschluss einer KFZ-Haftpflichtversicherung gesetzlich verpflichtet. Zur Absicherung von Schäden am eigenen Wohnwagen dient eine Teil- oder Vollkaskoversicherung. Die Leistungen sind dabei grundsätzlich vergleichbar mit denen der Autoversicherung. Sprechen Sie persönlich mit Ihrem

Wohnmobil-Versicherung

Wohnmobil-Versicherung Für Ihr Wohnmobil brauchen Sie unbedingt eine Kfz-Haftpflichtversicherung – das ist gesetzlich vorgeschrieben. Zusätzlich lohnt sich eine freiwillige Teilkasko oder Vollkasko, mit der Sie Schäden an Ihrem eigenen Wohnmobil versichern. Sprechen Sie persönlich mit Ihrem Versicherungsexperten.

Motorrad-Versicherung

Motorrad-Versicherung Die Motorrad-Versicherung gliedert sich in die Bereiche Haftpflichtversicherung und Kaskoversicherung. Die Motorrad-Haftpflichtversicherung ist für den Halter eines Motorrad verpflichtend. Die Kaskoversicherung unterteilt sich in die Teilkasko- und Vollkaskoversicherung. Im Rahmen der Vollkaskoversicherung sind die Leistungen der Teilkaskoversicherung vollumfänglich enthalten. Sprechen

Oldtimer-Versicherung

Oldtimer-Versicherung Oldtimer ist ein Fahrzeug, welches mindestens 30 Jahre alt ist und "vornehmlich zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes" verwendet wird. Seit 1997 gibt es eine spezielle Zulassung als historisches Fahrzeug, dabei wird das Kennzeichen durch ein "H" ergänzt. Sprechen Sie persönlich

Anhänger-Versicherung

Anhänger-Versicherung Ähnlich wie bei Ihrer Kfz-Versicherung ist die Anhängerhaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben. Sie kommt für Schäden auf, die durch Ihren Autoanhänger bei anderen entstehen. Das können verletzte Personen sein, aber auch beschädigte oder zerstörte Gegenstände. Sprechen Sie persönlich mit Ihrem Versicherungsexperten.

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