Deckungssummen Kfz – Einordnung versicherter Haftungsgrenzen
Deckungssummen legen fest, bis zu welcher Höhe Versicherungsleistungen im Schadenfall vorgesehen sein können. Diese Seite dient der sachlichen Einordnung von Deckungssummen in der Kfz-Versicherung sowie deren vertraglicher und gesetzlicher Grundlagen zur allgemeinen Information.
Einordnung von Deckungssummen
Deckungssummen bezeichnen die vertraglich festgelegten Höchstbeträge, bis zu denen Versicherungsleistungen im Schadenfall berücksichtigt werden können. Maßgeblich sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen sowie gesetzliche Vorgaben.
Deckungssummen in der Kfz-Haftpflicht
In der Kfz-Haftpflichtversicherung bestehen gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckungssummen. Darüber hinaus können vertraglich höhere Deckungssummen vereinbart sein.
- Deckungssummen für Personenschäden
- Deckungssummen für Sachschäden
- Deckungssummen für Vermögensschäden
Deckungssummen in der Kaskoversicherung
In der Kaskoversicherung beziehen sich Deckungssummen auf Schäden am eigenen Fahrzeug. Die Höhe der Leistung richtet sich nach den vertraglichen Bewertungsgrundlagen.
- Bezug auf Fahrzeugwert oder vereinbarte Entschädigungsgrenzen
- Tarifabhängige Regelungen zur Entschädigung
- Berücksichtigung von Selbstbeteiligungen
Abgrenzungen und vertragliche Regelungen
Die konkrete Anwendung von Deckungssummen ergibt sich aus dem Versicherungsvertrag. Abweichungen, Begrenzungen oder besondere Regelungen können tarifabhängig vorgesehen sein.
- Unterschiede zwischen Mindest- und Höchstdeckung
- Vertraglich definierte Begrenzungen
- Abhängigkeit vom Schadenereignis
FAQ – Häufige Fragen
Was versteht man unter einer Deckungssumme?
Eine Deckungssumme bezeichnet den Höchstbetrag, bis zu dem Versicherungsleistungen im Schadenfall vorgesehen sein können.
Sind Deckungssummen gesetzlich geregelt?
Für die Kfz-Haftpflichtversicherung bestehen gesetzliche Mindestdeckungssummen. Darüber hinaus gelten vertragliche Vereinbarungen.
Können Deckungssummen unterschiedlich hoch sein?
Ja. Die Höhe der Deckungssummen kann je nach Versicherungsart, Tarif und vertraglicher Vereinbarung variieren.