Deckungssummen-Kfz

Einordnung von Deckungssummen

Deckungssummen bezeichnen die vertraglich festgelegten Höchstbeträge, bis zu denen Versicherungsleistungen im Schadenfall berücksichtigt werden können. Maßgeblich sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen sowie gesetzliche Vorgaben.

Deckungssummen in der Kfz-Haftpflicht

In der Kfz-Haftpflichtversicherung bestehen gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckungssummen. Darüber hinaus können vertraglich höhere Deckungssummen vereinbart sein.

  • Deckungssummen für Personenschäden
  • Deckungssummen für Sachschäden
  • Deckungssummen für Vermögensschäden

Kfz-Haftpflicht
Deckungssumme Haftpflicht

Deckungssummen in der Kaskoversicherung

In der Kaskoversicherung beziehen sich Deckungssummen auf Schäden am eigenen Fahrzeug. Die Höhe der Leistung richtet sich nach den vertraglichen Bewertungsgrundlagen.

  • Bezug auf Fahrzeugwert oder vereinbarte Entschädigungsgrenzen
  • Tarifabhängige Regelungen zur Entschädigung
  • Berücksichtigung von Selbstbeteiligungen

Teilkasko
Vollkasko

Abgrenzungen und vertragliche Regelungen

Die konkrete Anwendung von Deckungssummen ergibt sich aus dem Versicherungsvertrag. Abweichungen, Begrenzungen oder besondere Regelungen können tarifabhängig vorgesehen sein.

  • Unterschiede zwischen Mindest- und Höchstdeckung
  • Vertraglich definierte Begrenzungen
  • Abhängigkeit vom Schadenereignis

Leistungsarten

FAQ – Häufige Fragen

Was versteht man unter einer Deckungssumme?

Eine Deckungssumme bezeichnet den Höchstbetrag, bis zu dem Versicherungsleistungen im Schadenfall vorgesehen sein können.

Sind Deckungssummen gesetzlich geregelt?

Für die Kfz-Haftpflichtversicherung bestehen gesetzliche Mindestdeckungssummen. Darüber hinaus gelten vertragliche Vereinbarungen.

Können Deckungssummen unterschiedlich hoch sein?

Ja. Die Höhe der Deckungssummen kann je nach Versicherungsart, Tarif und vertraglicher Vereinbarung variieren.

Ansprechpartner in Ihrer Nähe

✅ Jetzt Ansprechpartner in Ihrer Nähe finden