Diebstahl- und Einbruchschäden – Einordnung versicherungsrelevanter Vermögensverluste
Diebstahl- und Einbruchschäden betreffen den Verlust oder die Beschädigung eines Fahrzeugs oder von Fahrzeugteilen infolge einer Wegnahme durch Dritte. Diese Seite bietet eine sachliche Einordnung der versicherungsrechtlichen Zuordnung, typischer Schadenkonstellationen und möglicher Abgrenzungen zur allgemeinen Information.
Einordnung von Diebstahl- und Einbruchschäden
Diebstahl- und Einbruchschäden liegen vor, wenn ein Fahrzeug, Fahrzeugteile oder fest mit dem Fahrzeug verbundene Gegenstände durch unbefugte Dritte entwendet oder beschädigt werden. Die versicherungsrechtliche Einordnung richtet sich nach dem Schadenhergang und den vertraglichen Regelungen.
Versicherungsrechtliche Zuordnung
Diebstahl- und Einbruchschäden können Bestandteil einer Kaskoversicherung sein. Ob und in welchem Umfang Versicherungsschutz besteht, ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen.
- Zuordnung zur Teilkasko oder Vollkasko
- Vertraglich definierter Diebstahlbegriff
- Abhängigkeit vom Nachweis des Schadenereignisses
Typische Schadenkonstellationen
Diebstahl- und Einbruchschäden können in unterschiedlichen Formen auftreten. Maßgeblich ist, ob der Schaden nach den vertraglichen Voraussetzungen als versichert gilt.
- Entwendung des gesamten Fahrzeugs
- Diebstahl fest verbauter Fahrzeugteile
- Beschädigungen infolge eines Einbruchs
Abgrenzungen und Einschränkungen
Nicht jeder Verlust oder jede Beschädigung ist automatisch vom Versicherungsschutz erfasst. Einschränkungen können sich aus dem Schadenhergang, aus Obliegenheiten oder aus vertraglichen Ausschlüssen ergeben.
- Vertraglich definierte Ausschlusstatbestände
- Anforderungen an Sicherung und Nachweis
- Regelungen zur Selbstbeteiligung
FAQ – Häufige Fragen
Was gilt als Diebstahl im Versicherungsrecht?
Als Diebstahl gilt die unbefugte Wegnahme eines Fahrzeugs oder versicherter Fahrzeugteile, sofern dies nach den Versicherungsbedingungen definiert ist.
Sind Einbruchschäden mitversichert?
Einbruchschäden können versichert sein, wenn sie im Rahmen der Kaskoversicherung vertraglich vorgesehen sind.
Gibt es Einschränkungen beim Versicherungsschutz?
Ja. Art und Umfang des Versicherungsschutzes richten sich nach den Versicherungsbedingungen und können Einschränkungen enthalten.