Diebstahl und Einbruchschäden
Die Teilkaskoversicherung bietet Schutz bei Diebstahl des Fahrzeugs sowie bei Einbruchschäden. Dazu zählen sowohl die Entwendung des gesamten Fahrzeugs als auch die Beschädigung durch unbefugten Zugriff.
1. Grundlagen zu Diebstahl und Einbruchschäden
- Die Teilkasko schützt bei Diebstahl des Fahrzeugs oder von fest verbauten Fahrzeugteilen.
- Schäden durch Einbruch, wie beschädigte Schlösser oder Scheiben, können ebenfalls versichert sein.
- Die Absicherung umfasst in der Regel auch versuchte Diebstähle.
- Der genaue Umfang ergibt sich aus der individuellen Tarifgestaltung.
Hinweis: Bewegliche Gegenstände im Fahrzeug sind nicht automatisch mitversichert.
2. Leistungsbereiche im Überblick
- Fahrzeugdiebstahl: Entwendung des gesamten Fahrzeugs.
- Diebstahl fest verbauter Teile: z. B. Navigationssysteme oder Scheinwerfer.
- Einbruchschäden: Beschädigungen an Türen, Schlössern oder Scheiben.
- Folgeschäden: je nach Tarif abgedeckt.
- Dokumentationspflichten: z. B. Meldung bei Polizei, sofern vertraglich vorgesehen.
3. Für wen ist dieser Schutz sinnvoll?
- Stadtfahrer: aufgrund erhöhter Diebstahlrisiken.
- Besitzer hochwertiger Fahrzeuge: wegen höherer Werte von Bauteilen.
- Nutzer mit fest verbauten Elektroniksystemen: z. B. Navigationsgeräte.
- Fahrzeughalter in Risikoregionen: mit erhöhter Diebstahlquote.
4. Kosten & Einflussfaktoren
- Die Beitragshöhe richtet sich nach Typ- und Regionalklasse.
- Fahrzeugwert und Ausstattung beeinflussen die Tarifgestaltung.
- Selbstbeteiligungen wirken sich auf die Kosten aus.
- Individuelle Risikomerkmale bestimmen den Endbeitrag.
Hinweis: Die finalen Kosten hängen vom Tarif und dem Risikoprofil des Fahrzeugs ab.
Häufige Fragen zu Diebstahl und Einbruchschäden
Sind fest eingebaute Geräte mitversichert?
Ja, wenn sie fest mit dem Fahrzeug verbunden sind und der Tarif dies vorsieht.
Was ist bei einem Fahrzeugdiebstahl zu beachten?
Der Versicherer benötigt alle relevanten Unterlagen und eine polizeiliche Meldung.
Sind persönliche Gegenstände im Fahrzeug versichert?
Nein, diese sind in der Regel nicht Teil der Kaskoabsicherung.