Glasbruch-und-Steinschlag

Einordnung von Glasbruch und Steinschlag

Glasbruch- und Steinschlagschäden bezeichnen Beschädigungen an Scheiben oder anderen verglasten Fahrzeugteilen, die durch äußere Einwirkungen entstehen können. Die versicherungsrechtliche Einordnung richtet sich nach der jeweiligen Versicherungsart und den vertraglichen Regelungen.

Versicherungsrechtliche Zuordnung

Glasbruch- und Steinschlagschäden können Bestandteil einer Kaskoversicherung sein. Ob und in welchem Umfang Versicherungsschutz besteht, ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen.

  • Zuordnung zur Teilkasko oder Vollkasko
  • Vertraglich definierter Umfang der Glasdeckung
  • Abhängigkeit von Schadenart und Schadenstelle

Teilkasko-Grundlagen
Kasko-Leistungen

Typische Schadenursachen

Glasbruch und Steinschlag können durch unterschiedliche Einwirkungen entstehen. Maßgeblich für die Einordnung ist die im Vertrag definierte Schadenursache.

  • Steinschlag während der Fahrt
  • Rissbildung oder Bruch von Fahrzeugscheiben
  • Beschädigung durch äußere Einwirkungen

Schadensarten Kfz

Abgrenzungen und Einschränkungen

Nicht jede Beschädigung an Glasflächen ist automatisch vom Versicherungsschutz erfasst. Einschränkungen können sich aus Art, Ursache oder Zeitpunkt des Schadens ergeben.

  • Vertraglich definierte Ausschlüsse
  • Einschränkungen bei Folgeschäden
  • Regelungen zur Selbstbeteiligung

Selbstbeteiligung Kfz

FAQ – Häufige Fragen

Was zählt als Glasbruch?

Als Glasbruch gelten Beschädigungen an Fahrzeugscheiben oder verglasten Fahrzeugteilen, sofern diese nach den Versicherungsbedingungen erfasst sind.

Ist Steinschlag versichert?

Steinschlagschäden können Bestandteil der Kaskoversicherung sein, abhängig von Versicherungsart und Tarif.

Gibt es Einschränkungen bei Glasbruch?

Ja. Art und Umfang des Versicherungsschutzes richten sich nach den vertraglichen Regelungen und können Einschränkungen enthalten.

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