Grundlagen Kfz-Versicherung – Einordnung rechtlicher und vertraglicher Rahmenbedingungen
Die Kfz-Versicherung basiert auf gesetzlichen Vorgaben und vertraglichen Regelungen, die den Betrieb von Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr betreffen. Diese Seite dient der sachlichen Einordnung grundlegender Begriffe, Strukturen und rechtlicher Grundlagen zur allgemeinen Information.
Grundverständnis der Kfz-Versicherung
Die Kfz-Versicherung bezieht sich auf Versicherungsverhältnisse im Zusammenhang mit der Nutzung von Fahrzeugen. Sie regelt, unter welchen Voraussetzungen Schäden gegenüber Dritten oder am eigenen Fahrzeug berücksichtigt werden können.
Rechtliche Grundlagen
Die rechtlichen Grundlagen der Kfz-Versicherung ergeben sich aus gesetzlichen Vorgaben sowie aus untergeordneten Verordnungen. Maßgeblich sind insbesondere Regelungen zur Zulassung und Haftung.
- Gesetzliche Pflicht zur Kfz-Haftpflicht
- Vorgaben zur Fahrzeugzulassung
- Haftungsrechtliche Rahmenbedingungen
Versicherungsarten und Aufbau
Die Kfz-Versicherung setzt sich aus unterschiedlichen Versicherungsarten zusammen, die jeweils eigene Leistungsbereiche und Abgrenzungen aufweisen.
- Kfz-Haftpflichtversicherung
- Teilkaskoversicherung
- Vollkaskoversicherung
Vertragliche Regelungen
Der konkrete Versicherungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Versicherungsvertrag. Art, Umfang und Grenzen der Leistungen sind in den Versicherungsbedingungen festgelegt.
- Tarifabhängige Leistungszuordnungen
- Deckungssummen und Selbstbeteiligungen
- Vertraglich definierte Ausschlüsse
FAQ – Häufige Fragen
Was regelt die Kfz-Versicherung?
Sie regelt Versicherungsverhältnisse im Zusammenhang mit der Nutzung von Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr.
Welche Versicherung ist gesetzlich vorgeschrieben?
Vorgeschrieben ist die Kfz-Haftpflichtversicherung für zulassungspflichtige Fahrzeuge.
Wo sind die Leistungen festgelegt?
Die Leistungen ergeben sich aus den Versicherungsbedingungen des jeweiligen Vertrags.