Haftpflicht-Ausschlüsse

Einordnung der Haftpflicht-Ausschlüsse

Haftpflicht-Ausschlüsse legen fest, in welchen Fällen die Kfz-Haftpflichtversicherung keine Leistungen erbringt. Sie dienen der vertraglichen Begrenzung des Versicherungsschutzes und sind Bestandteil der Versicherungsbedingungen.

Typische Ausschlusstatbestände

Die Kfz-Haftpflichtversicherung kann bestimmte Schadenursachen oder Nutzungssituationen vom Versicherungsschutz ausschließen. Welche Ausschlüsse gelten, richtet sich nach den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

  • Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
  • Nicht genehmigte oder vertragswidrige Nutzung
  • Schäden außerhalb des versicherten Nutzungsumfangs

Schadensarten Kfz

Vertragliche Grundlagen

Haftpflicht-Ausschlüsse ergeben sich aus dem Versicherungsvertrag und den zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen. Maßgeblich sind die dort definierten Regelungen und Einschränkungen.

  • Allgemeine und besondere Versicherungsbedingungen
  • Tarifabhängige Ausschlussregelungen
  • Vertraglich festgelegte Obliegenheiten

Rechtsgrundlagen Kfz

Abgrenzungen und Auswirkungen

Liegt ein Haftpflicht-Ausschluss vor, besteht kein Anspruch auf Versicherungsleistung. Die konkrete Auswirkung richtet sich nach Art des Ausschlusses und dem jeweiligen Schadenfall.

  • Keine Übernahme von Schadenersatzansprüchen
  • Mögliche persönliche Haftung des Fahrzeughalters
  • Abhängigkeit vom Einzelfall und den Vertragsbedingungen

Deckungssumme Haftpflicht

FAQ – Häufige Fragen

Was sind Haftpflicht-Ausschlüsse?

Haftpflicht-Ausschlüsse sind vertraglich festgelegte Sachverhalte, bei denen die Kfz-Haftpflichtversicherung keine Leistungen erbringt.

Sind Ausschlüsse gesetzlich geregelt?

Ausschlüsse ergeben sich in erster Linie aus den Versicherungsbedingungen und ergänzen die gesetzlichen Vorgaben.

Gelten Ausschlüsse in jedem Tarif gleich?

Nein. Art und Umfang der Ausschlüsse können je nach Tarif und Versicherungsbedingungen variieren.

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