Haftpflicht-Leistungen – Einordnung der Leistungen der Kfz-Haftpflicht
Die Haftpflicht-Leistungen der Kfz-Haftpflichtversicherung betreffen Schäden, die Dritten durch den Gebrauch eines Fahrzeugs entstehen können. Diese Seite bietet eine sachliche Einordnung typischer Leistungsbereiche, vertraglicher Abgrenzungen und möglicher Einschränkungen zur allgemeinen Information.
Einordnung der Haftpflicht-Leistungen
Die Kfz-Haftpflichtversicherung kann Leistungen erbringen, wenn durch den Betrieb eines Fahrzeugs Personen-, Sach- oder Vermögensschäden bei Dritten entstehen. Ob und in welchem Umfang Leistungen vorgesehen sind, ergibt sich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
Typische Leistungsbereiche
Haftpflicht-Leistungen beziehen sich auf unterschiedliche Schadenarten. Die konkrete Leistungszuordnung ist vertraglich geregelt und tarifabhängig.
- Personenschäden gegenüber Dritten
- Sachschäden an fremdem Eigentum
- Vermögensschäden als Folge eines Haftpflichtschadens
Deckungssummen und Leistungsgrenzen
Die Höhe der Haftpflicht-Leistungen ist durch vertraglich vereinbarte Deckungssummen begrenzt. Maßgeblich sind die im Versicherungsvertrag festgelegten Höchstbeträge je Schadenereignis.
- Vertraglich vereinbarte Deckungssummen
- Begrenzung je Schadenfall oder Schadenart
- Regelungen zur Gesamthaftung
Abgrenzungen und Ausschlüsse
Nicht jeder Schaden ist Bestandteil der Haftpflicht-Leistungen. Bestimmte Schadenursachen oder Nutzungssituationen können ausgeschlossen oder eingeschränkt sein.
- Vertraglich definierte Ausschlüsse
- Einschränkungen bei vorsätzlichem Handeln
- Abhängigkeit von Nutzung und Fahrzeugart
FAQ – Häufige Fragen
Welche Schäden können über die Kfz-Haftpflicht reguliert werden?
Die Kfz-Haftpflicht kann Schäden regulieren, die Dritten durch den Gebrauch des versicherten Fahrzeugs entstehen, sofern diese vertraglich erfasst sind.
Sind Eigenschäden Bestandteil der Haftpflicht-Leistungen?
Nein. Schäden am eigenen Fahrzeug sind nicht Bestandteil der Kfz-Haftpflicht und können nur über andere Versicherungsarten abgedeckt sein.
Gibt es feste Leistungsgrenzen?
Ja. Die Haftpflicht-Leistungen sind durch die vertraglich vereinbarten Deckungssummen begrenzt.