Kfz-Haftpflicht

Einordnung der Kfz-Haftpflicht

Die Kfz-Haftpflicht ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung für zulassungspflichtige Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr. Die Berücksichtigung von Leistungen richtet sich nach gesetzlichen Vorgaben und den Versicherungsbedingungen.

Schadenarten und Leistungsbereiche

Die Kfz-Haftpflicht kann unterschiedliche Schadenarten gegenüber Dritten betreffen. Maßgeblich sind die vertraglichen Regelungen.

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden

Haftpflicht-Leistungen
Schadenregulierung

Deckungssummen

Die Deckungssumme legt fest, bis zu welcher Höhe Schadenersatzansprüche berücksichtigt werden können. Gesetzliche Mindestanforderungen bilden die Grundlage; vertraglich können abweichende Summen vereinbart sein.

  • Gesetzliche Mindestdeckungssummen
  • Vertraglich vereinbarte Deckungssummen
  • Begrenzung je Schadenereignis

Deckungssummen

Abgrenzungen und Ausschlüsse

Bestimmte Schadenkonstellationen können ausgeschlossen oder eingeschränkt sein. Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen.

  • Ausschlüsse bei vorsätzlichem Handeln
  • Vertraglich definierte Einschränkungen
  • Abgrenzung zu Schäden am eigenen Fahrzeug

Haftpflicht-Ausschlüsse
Pflichten bei Schadenfall

FAQ – Häufige Fragen

Ist die Kfz-Haftpflicht vorgeschrieben?

Ja. Für die Zulassung eines Fahrzeugs ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung erforderlich.

Wer ist über die Kfz-Haftpflicht versichert?

Der Fahrzeughalter sowie Personen, die das Fahrzeug mit dessen Einwilligung führen, soweit dies vertraglich vorgesehen ist.

Sind Eigenschäden Bestandteil der Kfz-Haftpflicht?

Nein. Schäden am eigenen Fahrzeug fallen nicht unter den Leistungsbereich der Kfz-Haftpflicht.

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