Selbstbeteiligung in der Kfz-Versicherung
Die Selbstbeteiligung ist ein fester Eigenanteil, den Versicherte im Schadensfall selbst übernehmen. Sie beeinflusst sowohl die Höhe der Beiträge als auch die Kosten bei der Schadenregulierung.
1. Grundlagen der Selbstbeteiligung
- Die Selbstbeteiligung reduziert die Versicherungsbeiträge.
- Sie gilt hauptsächlich in der Teilkasko und Vollkasko.
- Die Höhe der Selbstbeteiligung wird vertraglich festgelegt.
- Sie beeinflusst das Verhältnis zwischen Risikoübernahme und Beitragshöhe.
Hinweis: Die genaue Ausgestaltung ergibt sich aus dem Versicherungsvertrag.
2. Arten der Selbstbeteiligung
- Feste Selbstbeteiligung: Ein vorher bestimmter Betrag pro Schadenfall.
- Variable Selbstbeteiligung: Anteilige Kostenregelung je nach Tarifstruktur.
- Unterschiedliche Höhe in Kaskoarten: getrennte SB für Teilkasko und Vollkasko.
- Spezialregelungen: z. B. höhere SB bei bestimmten Risiken.
- Keine Selbstbeteiligung: in einigen Tarifen gegen höheren Beitrag möglich.
3. Für wen ist eine Selbstbeteiligung sinnvoll?
- Erfahrene Fahrer: mit geringer Schadenwahrscheinlichkeit.
- Fahrzeughalter mit niedrigerem Fahrzeugwert.
- Fahrzeugnutzer, die Beiträge reduzieren möchten.
- Fahrzeuge mit überwiegender Garagennutzung.
4. Einfluss der Selbstbeteiligung auf die Tarifgestaltung
- Höhere Selbstbeteiligungen senken den Beitrag deutlich.
- Niedrige oder keine Selbstbeteiligung führen zu höheren Beiträgen.
- Kaskobereiche reagieren besonders stark auf SB-Höhen.
- Tarife können SB-Staffelungen oder Kombinationsmodelle enthalten.
Hinweis: Die optimale Selbstbeteiligung richtet sich nach persönlichem Risiko und Budget.
Häufige Fragen zur Selbstbeteiligung
Gilt die Selbstbeteiligung immer?
Nur in Kaskobereichen, nicht in der Haftpflichtversicherung.
Beeinflusst die Selbstbeteiligung den Beitrag stark?
Ja, insbesondere in der Vollkasko.
Kann ich die Selbstbeteiligung später ändern?
In vielen Tarifen ist eine Anpassung möglich.