Leistungsarten

Einordnung von Leistungsarten

Leistungsarten bezeichnen Bereiche, in denen Versicherungsleistungen vorgesehen sein können. Maßgeblich sind die Versicherungsart, der vereinbarte Tarif sowie die Versicherungsbedingungen.

Leistungsarten der Kfz-Haftpflicht

Die Kfz-Haftpflicht bezieht sich auf Schadenersatzansprüche Dritter, die im Zusammenhang mit dem Gebrauch eines Fahrzeugs entstehen können. Die Berücksichtigung einzelner Leistungsarten richtet sich nach gesetzlichen Vorgaben und den Versicherungsbedingungen.

  • Personenschäden gegenüber Dritten
  • Sachschäden an fremdem Eigentum
  • Vermögensschäden als Folge eines Haftungsereignisses

Haftpflicht-Leistungen

Leistungsarten der Kaskoversicherung

Kaskoversicherungen beziehen sich auf Schäden am eigenen Fahrzeug. Die Zuordnung der Leistungsarten richtet sich nach der jeweiligen Kaskoform und den vertraglichen Regelungen.

  • Teilkasko für bestimmte Schadenereignisse
  • Vollkasko für weitere Schadenereignisse
  • Tarifabhängige Bewertungsgrundlagen

Kasko-Leistungen
Schadensarten

Abgrenzungen und Leistungsgrenzen

Die Zuordnung einer Schadensituation zu einer Leistungsart richtet sich nach den vertraglichen Regelungen sowie nach definierten Ausschlüssen und Begrenzungen.

  • Abgrenzung zwischen Haftpflicht- und Kaskoleistungen
  • Vertraglich festgelegte Leistungsgrenzen
  • Vertraglich geregelte Ausschlüsse

Haftpflicht-Ausschlüsse

FAQ – Häufige Fragen

Was sind Leistungsarten in der Kfz-Versicherung?

Leistungsarten bezeichnen Bereiche, in denen Versicherungsleistungen vorgesehen sein können, abhängig von Versicherungsart und Tarif.

Unterscheiden sich die Leistungsarten je nach Versicherungsart?

Ja. Haftpflicht- und Kaskoversicherungen beziehen sich auf unterschiedliche Leistungsbereiche.

Wo sind Leistungsgrenzen geregelt?

Leistungsgrenzen ergeben sich aus den Versicherungsbedingungen und dem vereinbarten Tarif.

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