Neuwert und Wiederbeschaffung – Einordnung von Entschädigungsgrundlagen in der Kfz-Versicherung
Neuwert- und Wiederbeschaffungsregelungen beschreiben die Grundlage, nach der Entschädigungen im Schadenfall berechnet werden. Diese Seite bietet eine sachliche Einordnung der Begriffe, ihrer versicherungsrechtlichen Bedeutung und typischer Abgrenzungen zur allgemeinen Information.
Einordnung von Neuwert und Wiederbeschaffung
Neuwert und Wiederbeschaffungswert sind Begriffe zur Bestimmung der Entschädigungshöhe nach einem Schaden. Sie legen fest, auf welcher Wertbasis ein Fahrzeug oder Fahrzeugteile ersetzt werden können, sofern dies vertraglich vorgesehen ist.
Versicherungsrechtliche Zuordnung
Die Anwendung von Neuwert- oder Wiederbeschaffungsregelungen ergibt sich aus dem Versicherungsvertrag und den Versicherungsbedingungen. Maßgeblich ist die vereinbarte Entschädigungsgrundlage.
- Vertraglich definierte Entschädigungsarten
- Zuordnung zu Kasko- oder Zusatzleistungen
- Tarifabhängige Ausgestaltung
Anwendungsfälle im Schadenfall
Neuwert- oder Wiederbeschaffungsregelungen können bei Totalschäden oder erheblichen Beschädigungen relevant sein. Ob sie angewendet werden, richtet sich nach den vertraglichen Voraussetzungen.
- Totalschaden oder wirtschaftlicher Totalschaden
- Verlust des Fahrzeugs durch Diebstahl
- Erhebliche Beschädigung mit Ersatzbedarf
Abgrenzungen und Einschränkungen
Nicht in jedem Schadenfall kommt eine Entschädigung zum Neuwert oder Wiederbeschaffungswert in Betracht. Einschränkungen ergeben sich aus Fahrzeugalter, Laufleistung oder vertraglichen Begrenzungen.
- Vertraglich definierte Zeit- oder Kilometergrenzen
- Abgrenzung zum Zeitwert
- Begrenzung durch Selbstbeteiligung oder Höchstbeträge
FAQ – Häufige Fragen
Was bedeutet Neuwert in der Kfz-Versicherung?
Der Neuwert bezeichnet den Betrag, der für die Anschaffung eines gleichwertigen neuen Fahrzeugs oder Fahrzeugteils erforderlich ist, sofern dies vertraglich vereinbart ist.
Was ist der Wiederbeschaffungswert?
Der Wiederbeschaffungswert beschreibt den Betrag, der für die Beschaffung eines gleichwertigen Fahrzeugs am Markt erforderlich ist.
Wird immer zum Neuwert entschädigt?
Nein. Ob eine Entschädigung zum Neuwert erfolgt, richtet sich nach den vertraglichen Regelungen und den Voraussetzungen im Schadenfall.