Pflichten-Fahrzeughalter

Einordnung der Halterpflichten

Der Fahrzeughalter ist die Person, auf deren Namen ein Fahrzeug zugelassen ist. Mit dieser Stellung sind bestimmte Pflichten verbunden, die sich aus gesetzlichen Regelungen sowie aus vertraglichen Vereinbarungen ergeben.

Pflichten im Straßenverkehr

Fahrzeughalter haben dafür Sorge zu tragen, dass das Fahrzeug den gesetzlichen Anforderungen für den Betrieb im öffentlichen Straßenverkehr entspricht.

  • Sicherstellung der Verkehrstauglichkeit des Fahrzeugs
  • Einhaltung von Zulassungs- und Kennzeichnungsvorgaben
  • Beachtung technischer Prüffristen

Rechtsgrundlagen Kfz

Versicherungsbezogene Pflichten

Im Zusammenhang mit der Kfz-Versicherung bestehen für Fahrzeughalter bestimmte Pflichten, die sich aus dem Versicherungsvertrag und gesetzlichen Vorgaben ergeben.

  • Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Mitwirkungspflichten gegenüber dem Versicherer
  • Einhaltung vertraglicher Obliegenheiten

Kfz-Haftpflicht

Pflichten im Schadenfall

Nach Eintritt eines Schadenereignisses bestehen besondere Pflichten, deren Einhaltung für die weitere Abwicklung maßgeblich sein kann.

  • Unverzügliche Schadenmeldung
  • Bereitstellung erforderlicher Informationen
  • Beachtung vertraglicher Melde- und Mitwirkungspflichten

Schadenmeldung Kfz
Pflichten bei Schadenfall

FAQ – Häufige Fragen

Wer gilt als Fahrzeughalter?

Fahrzeughalter ist die Person, auf deren Namen das Fahrzeug zugelassen ist.

Welche Versicherungspflicht besteht für Fahrzeughalter?

Für zulassungspflichtige Fahrzeuge ist der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung vorgesehen.

Was ist im Schadenfall zu beachten?

Im Schadenfall sind die vertraglich und gesetzlich vorgesehenen Melde- und Mitwirkungspflichten einzuhalten.

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