Pflichten des Fahrzeughalters – Einordnung gesetzlicher Vorgaben
Fahrzeughalter unterliegen im Zusammenhang mit der Nutzung und dem Betrieb eines Fahrzeugs bestimmten gesetzlichen und vertraglichen Pflichten. Diese Seite dient der sachlichen Einordnung zentraler Halterpflichten, rechtlicher Vorgaben und vertraglicher Regelungen zur allgemeinen Information.
Einordnung der Halterpflichten
Der Fahrzeughalter ist die Person, auf deren Namen ein Fahrzeug zugelassen ist. Mit dieser Stellung sind bestimmte Pflichten verbunden, die sich aus gesetzlichen Regelungen sowie aus vertraglichen Vereinbarungen ergeben.
Pflichten im Straßenverkehr
Fahrzeughalter haben dafür Sorge zu tragen, dass das Fahrzeug den gesetzlichen Anforderungen für den Betrieb im öffentlichen Straßenverkehr entspricht.
- Sicherstellung der Verkehrstauglichkeit des Fahrzeugs
- Einhaltung von Zulassungs- und Kennzeichnungsvorgaben
- Beachtung technischer Prüffristen
Versicherungsbezogene Pflichten
Im Zusammenhang mit der Kfz-Versicherung bestehen für Fahrzeughalter bestimmte Pflichten, die sich aus dem Versicherungsvertrag und gesetzlichen Vorgaben ergeben.
- Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung
- Mitwirkungspflichten gegenüber dem Versicherer
- Einhaltung vertraglicher Obliegenheiten
Pflichten im Schadenfall
Nach Eintritt eines Schadenereignisses bestehen besondere Pflichten, deren Einhaltung für die weitere Abwicklung maßgeblich sein kann.
- Unverzügliche Schadenmeldung
- Bereitstellung erforderlicher Informationen
- Beachtung vertraglicher Melde- und Mitwirkungspflichten
FAQ – Häufige Fragen
Wer gilt als Fahrzeughalter?
Fahrzeughalter ist die Person, auf deren Namen das Fahrzeug zugelassen ist.
Welche Versicherungspflicht besteht für Fahrzeughalter?
Für zulassungspflichtige Fahrzeuge ist der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung vorgesehen.
Was ist im Schadenfall zu beachten?
Im Schadenfall sind die vertraglich und gesetzlich vorgesehenen Melde- und Mitwirkungspflichten einzuhalten.