Schadenmeldung-Kfz

Einordnung der Schadenmeldung

Die Schadenmeldung ist Voraussetzung für die weitere Bearbeitung eines Schadenereignisses durch den Versicherer. Sie dient der Dokumentation des Sachverhalts und der Prüfung, ob und in welchem Umfang Leistungen vorgesehen sein können.

Zeitpunkt und Form der Meldung

Der Zeitpunkt der Schadenmeldung ist vertraglich geregelt. In der Regel ist vorgesehen, dass ein Schadenereignis unverzüglich angezeigt wird. Die Meldung kann je nach Versicherer auf unterschiedlichen Wegen erfolgen.

  • Meldung unmittelbar nach Eintritt des Schadens
  • Form der Meldung gemäß Versicherungsbedingungen
  • Beachtung tariflicher Fristen

Pflichten bei Schadenfall

Erforderliche Angaben und Unterlagen

Für die Schadenmeldung sind bestimmte Angaben erforderlich, die eine sachgerechte Prüfung ermöglichen sollen. Welche Unterlagen vorzulegen sind, ergibt sich aus dem Einzelfall und den vertraglichen Regelungen.

  • Angaben zum Schadenhergang
  • Daten zu Fahrzeug, Beteiligten und Zeitpunkt
  • Gegebenenfalls ergänzende Nachweise oder Dokumente

Schadensarten Kfz

Vertragliche Pflichten und Folgen

Im Zusammenhang mit der Schadenmeldung bestehen Mitwirkungs- und Anzeigeobliegenheiten. Deren Einhaltung kann für die weitere Schadenbearbeitung maßgeblich sein.

  • Wahrheitsgemäße und vollständige Angaben
  • Mitwirkung bei der Schadenaufklärung
  • Mögliche Folgen bei Pflichtverletzungen

Kfz-Haftpflicht

FAQ – Häufige Fragen

Wann sollte ein Kfz-Schaden gemeldet werden?

Der Schaden sollte gemäß den vertraglichen Vorgaben unverzüglich nach Eintritt des Schadenereignisses gemeldet werden.

Welche Angaben sind bei der Schadenmeldung erforderlich?

Erforderlich sind insbesondere Angaben zum Schadenhergang, zum Fahrzeug sowie zu beteiligten Personen.

Was passiert nach der Schadenmeldung?

Nach der Meldung prüft der Versicherer den Sachverhalt anhand der Versicherungsbedingungen und der vorliegenden Angaben.

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