Schadensarten-Kfz

Einordnung von Schadensarten

Schadensarten beschreiben unterschiedliche Schadenereignisse, die im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Fahrzeugs auftreten können. Die Zuordnung zu einzelnen Versicherungsarten richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Schäden gegenüber Dritten

Schäden gegenüber Dritten betreffen Personen, Sachen oder Vermögenswerte außerhalb des eigenen Fahrzeugs. Die Berücksichtigung solcher Schäden ist Gegenstand der Kfz-Haftpflichtversicherung.

  • Personenschäden
  • Sachschäden an fremdem Eigentum
  • Vermögensschäden als Folge eines Schadenereignisses

Kfz-Haftpflicht
Haftpflicht-Leistungen

Schäden am eigenen Fahrzeug

Schäden am eigenen Fahrzeug können unterschiedliche Ursachen haben. Die versicherungsrechtliche Zuordnung richtet sich nach der jeweiligen Kaskoart und den vertraglichen Regelungen.

  • Unfallschäden am eigenen Fahrzeug
  • Diebstahl- und Einbruchschäden
  • Glasbruch und Wildschäden

Teilkasko
Vollkasko

Besondere Schadenkonstellationen

Neben klassischen Schadenarten können besondere Konstellationen auftreten, die einer gesonderten Einordnung unterliegen. Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen.

  • Vandalismus- und mutwillige Beschädigungen
  • Parkplatz- und Rangierschäden
  • Elementarereignisse wie Sturm oder Hagel

Vandalismus-Schäden
Parkplatz- und Rangierschäden

FAQ – Häufige Fragen

Was versteht man unter Schadensarten im Kfz-Bereich?

Schadensarten bezeichnen unterschiedliche Schadenereignisse, die im Zusammenhang mit der Nutzung eines Fahrzeugs auftreten können.

Welche Schadensarten sind der Haftpflicht zugeordnet?

Der Haftpflichtversicherung sind Schäden gegenüber Dritten zugeordnet, soweit eine gesetzliche Haftung besteht.

Werden alle Schadensarten gleich behandelt?

Nein. Die Zuordnung und Berücksichtigung von Schäden richtet sich nach Versicherungsart, Tarif und Versicherungsbedingungen.

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