Selbstbeteiligung-Kfz

Einordnung der Selbstbeteiligung

Die Selbstbeteiligung bezeichnet einen vertraglich vereinbarten Eigenanteil, der im Schadenfall vom Versicherungsnehmer zu tragen ist. Höhe und Anwendungsbereich der Selbstbeteiligung ergeben sich aus dem Versicherungsvertrag.

Selbstbeteiligung in der Kfz-Haftpflicht

In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist üblicherweise keine Selbstbeteiligung vorgesehen. Abweichende Regelungen können jedoch vertraglich vereinbart sein.

  • Grundsätzlich kein Eigenanteil bei Haftpflichtschäden
  • Mögliche Sonderregelungen im Vertrag
  • Abhängigkeit von Tarif und Anbieter

Kfz-Haftpflicht

Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung

In der Teil- und Vollkaskoversicherung ist eine Selbstbeteiligung häufig Bestandteil des Vertrags. Die konkrete Höhe ist tarifabhängig geregelt.

  • Selbstbeteiligung bei Teilkaskoschäden
  • Selbstbeteiligung bei Vollkaskoschäden
  • Unterschiedliche Beträge je Schadenart möglich

Teilkasko
Vollkasko

Vertragliche Ausgestaltung und Abgrenzungen

Die Ausgestaltung der Selbstbeteiligung kann je nach Versicherungsart und Tarif variieren. Maßgeblich sind die vertraglich vereinbarten Regelungen.

  • Feste oder variable Selbstbeteiligung
  • Anwendung je Schadenereignis
  • Vertraglich definierte Ausnahmen

Leistungsarten

FAQ – Häufige Fragen

Was bedeutet Selbstbeteiligung in der Kfz-Versicherung?

Die Selbstbeteiligung bezeichnet den Eigenanteil, den der Versicherungsnehmer im Schadenfall selbst trägt.

Gilt eine Selbstbeteiligung immer?

Nein. Ob und in welcher Höhe eine Selbstbeteiligung gilt, ist vertraglich geregelt.

Unterscheidet sich die Selbstbeteiligung nach Versicherungsart?

Ja. Regelungen zur Selbstbeteiligung unterscheiden sich zwischen Haftpflicht- und Kaskoversicherung.

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