Diebstahl-und-Einbruchschäden

Diebstahl und Einbruchschäden

Die Teilkaskoversicherung bietet Schutz bei Diebstahl des Fahrzeugs sowie bei Einbruchschäden. Dazu zählen sowohl die Entwendung des gesamten Fahrzeugs als auch die Beschädigung durch unbefugten Zugriff.

1. Grundlagen zu Diebstahl und Einbruchschäden

  • Die Teilkasko schützt bei Diebstahl des Fahrzeugs oder von fest verbauten Fahrzeugteilen.
  • Schäden durch Einbruch, wie beschädigte Schlösser oder Scheiben, können ebenfalls versichert sein.
  • Die Absicherung umfasst in der Regel auch versuchte Diebstähle.
  • Der genaue Umfang ergibt sich aus der individuellen Tarifgestaltung.

Hinweis: Bewegliche Gegenstände im Fahrzeug sind nicht automatisch mitversichert.

2. Leistungsbereiche im Überblick

  • Fahrzeugdiebstahl: Entwendung des gesamten Fahrzeugs.
  • Diebstahl fest verbauter Teile: z. B. Navigationssysteme oder Scheinwerfer.
  • Einbruchschäden: Beschädigungen an Türen, Schlössern oder Scheiben.
  • Folgeschäden: je nach Tarif abgedeckt.
  • Dokumentationspflichten: z. B. Meldung bei Polizei, sofern vertraglich vorgesehen.

3. Für wen ist dieser Schutz sinnvoll?

  • Stadtfahrer: aufgrund erhöhter Diebstahlrisiken.
  • Besitzer hochwertiger Fahrzeuge: wegen höherer Werte von Bauteilen.
  • Nutzer mit fest verbauten Elektroniksystemen: z. B. Navigationsgeräte.
  • Fahrzeughalter in Risikoregionen: mit erhöhter Diebstahlquote.

4. Kosten & Einflussfaktoren

  • Die Beitragshöhe richtet sich nach Typ- und Regionalklasse.
  • Fahrzeugwert und Ausstattung beeinflussen die Tarifgestaltung.
  • Selbstbeteiligungen wirken sich auf die Kosten aus.
  • Individuelle Risikomerkmale bestimmen den Endbeitrag.

Hinweis: Die finalen Kosten hängen vom Tarif und dem Risikoprofil des Fahrzeugs ab.

Häufige Fragen zu Diebstahl und Einbruchschäden

Sind fest eingebaute Geräte mitversichert?

Ja, wenn sie fest mit dem Fahrzeug verbunden sind und der Tarif dies vorsieht.

Was ist bei einem Fahrzeugdiebstahl zu beachten?

Der Versicherer benötigt alle relevanten Unterlagen und eine polizeiliche Meldung.

Sind persönliche Gegenstände im Fahrzeug versichert?

Nein, diese sind in der Regel nicht Teil der Kaskoabsicherung.

Ansprechpartner in Ihrer Nähe

✅ Jetzt Ansprechpartner in Ihrer Nähe finden

Hinweis:
Die Inhalte auf diesem Portal dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine individuelle Beratung, Empfehlung oder Aufforderung zum Vertragsabschluss dar. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Verfügbarkeit der bereitgestellten Informationen, Daten, Rechner und Vergleichsangebote.

Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr; Irrtümer und Änderungen vorbehalten. Maßgeblich sind ausschließlich die Konditionen des jeweiligen Anbieters. Für die Ergebnisse und Berechnungen externer Tools und Partnerangebote übernehmen wir keine inhaltliche Verantwortung.

Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung. Preisangaben, steuerliche Informationen oder externe Partnerangebote können sich jederzeit ändern. Wir haften nicht für direkte oder indirekte Schäden, die aus der Nutzung der Informationen oder externer Links entstehen. Alle Tools und Vergleiche sind ohne Anspruch auf Vollständigkeit oder Marktabdeckung.

Affiliate-Hinweis: Einige Links sind sogenannte Affiliate-Links. Kommt über einen solchen Link ein Vertragsabschluss zustande, erhalten wir ggf. eine Provision – für dich entstehen dabei keine Mehrkosten.

Externe Tools & Rechner basieren auf typischen Annahmen oder öffentlich zugänglichen Daten und ersetzen keine individuelle Berechnung. Dieses Portal bietet keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an eine qualifizierte Fachperson.

Stand der Inhalte: letzte Prüfung Oktober 2025