Vandalismus-Schäden

Vandalismus-Schäden am Fahrzeug

Vandalismus-Schäden entstehen durch mutwillige Beschädigungen am Fahrzeug. Die Vollkaskoversicherung kann – je nach Tarif – Schutz vor den finanziellen Folgen solcher Beschädigungen bieten.

1. Grundlagen zu Vandalismus-Schäden

  • Vandalismus-Schäden sind mutwillige Beschädigungen am Fahrzeug durch Dritte.
  • Sie können Karosserie, Lack, Glas, Anbauteile oder Fahrzeuginnenteile betreffen.
  • Die Vollkasko kann solche Schäden im Rahmen der vertraglichen Bedingungen abdecken.
  • Eine sorgfältige Dokumentation unterstützt die Schadenbearbeitung.

Hinweis: Ob ein Schaden als Vandalismus anerkannt wird, hängt von der Bewertung des Einzelfalls und den Vertragsbedingungen ab.

2. Leistungsbereiche im Überblick

  • Beschädigungen der Karosserie: z. B. zerkratzter Lack oder eingedellte Fahrzeugteile.
  • Glas- und Spiegelschäden: etwa eingeschlagene Scheiben oder beschädigte Spiegel.
  • Innenschäden: je nach Tarif auch mutwillige Zerstörungen im Innenraum.
  • Kombinierte Schäden: Vandalismus im Zusammenhang mit anderen Ereignissen, sofern vertraglich einbezogen.
  • Folgeschäden: können abhängig vom Tarif mitversichert sein.

3. Für wen ist der Schutz vor Vandalismus sinnvoll?

  • Stadtfahrer: mit häufigem Parken im öffentlichen Raum.
  • Besitzer hochwertiger Fahrzeuge: aufgrund hoher Reparaturkosten.
  • Vielfahrer: durch häufige Nutzung und wechselnde Parkorte.
  • Fahrzeughalter ohne Garage: mit dauerhaftem Außenstellplatz.

4. Kosten & Einflussfaktoren

  • Die Beitragshöhe richtet sich nach Fahrzeugtyp, Region und Tarifumfang.
  • Selbstbeteiligungen beeinflussen die Prämienhöhe.
  • Häufigkeit und Art der gemeldeten Schäden können sich auf künftige Einstufungen auswirken.
  • Schadenfreiheitsrabatte spielen auch im Vollkaskobereich eine wichtige Rolle.

Hinweis: Die finalen Kosten ergeben sich aus allen tarifrelevanten Merkmalen und dem gewählten Leistungsumfang.

Häufige Fragen zu Vandalismus-Schäden

Sind alle mutwilligen Beschädigungen automatisch versichert?

Versicherungsschutz besteht im Rahmen der vertraglich vereinbarten Bedingungen.

Müssen Vandalismus-Schäden immer angezeigt werden?

In vielen Fällen ist eine Meldung bei Polizei und Versicherer erforderlich.

Unterscheidet sich die Regulierung von anderen Vollkaskoschäden?

Die Prüfung erfolgt nach den gleichen Grundsätzen des jeweiligen Tarifs.

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Stand der Inhalte: letzte Prüfung Oktober 2025