Vollkasko-Grundlagen

Einordnung der Vollkasko

Die Vollkaskoversicherung erweitert den Versicherungsschutz der Teilkaskoversicherung um zusätzliche Schadenarten. Sie ist nicht gesetzlich vorgeschrieben und kann auf freiwilliger Basis vertraglich vereinbart werden.

Versicherungsrechtliche Grundlagen

Der Versicherungsschutz der Vollkasko ergibt sich ausschließlich aus dem Versicherungsvertrag und den zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen. Dort sind Art, Umfang und Voraussetzungen der Leistungen geregelt.

  • Freiwillige Ergänzung zur Kfz-Versicherung
  • Vertraglich definierter Leistungsumfang
  • Tarifabhängige Ausgestaltung

Grundlagen Kfz-Versicherung

Typische Schadenkonstellationen

Die Vollkaskoversicherung kann Schäden am eigenen Fahrzeug erfassen, die nicht Bestandteil der Teilkaskoversicherung sind. Welche Schadenereignisse berücksichtigt werden, richtet sich nach den vertraglichen Regelungen.

  • Unfallschäden am eigenen Fahrzeug
  • Selbst verursachte Fahrzeugbeschädigungen
  • Mut- oder böswillige Beschädigungen durch Dritte

Schadensarten Kfz

Abgrenzungen und Einschränkungen

Nicht jeder Schaden am Fahrzeug ist automatisch Bestandteil der Vollkaskoversicherung. Einschränkungen können sich aus Schadenursache, Nutzung oder vertraglichen Regelungen ergeben.

  • Vertraglich definierte Ausschlüsse
  • Abgrenzung zur Teilkaskoversicherung
  • Regelungen zur Selbstbeteiligung

Teilkasko-Grundlagen
Selbstbeteiligung Kfz

FAQ – Häufige Fragen

Was ist eine Vollkaskoversicherung?

Die Vollkaskoversicherung ist eine freiwillige Versicherung, die zusätzliche Schäden am eigenen Fahrzeug absichern kann, sofern dies vertraglich vereinbart ist.

Ist die Vollkasko gesetzlich vorgeschrieben?

Nein. Der Abschluss einer Vollkaskoversicherung ist freiwillig.

Worin unterscheidet sich die Vollkasko von der Teilkasko?

Die Vollkasko kann zusätzliche Schadenarten erfassen, die über den Leistungsumfang der Teilkaskoversicherung hinausgehen.

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