Wild- und Tierschäden – Einordnung von Kollisionen mit Tieren
Wild- und Tierschäden betreffen Schäden am Fahrzeug infolge von Kollisionen mit Tieren. Diese Seite bietet eine sachliche Einordnung der versicherungsrechtlichen Zuordnung, typischer Schadenkonstellationen und möglicher Abgrenzungen zur allgemeinen Information.
Einordnung von Wild- und Tierschäden
Wild- und Tierschäden entstehen, wenn es zu einer Kollision zwischen einem Fahrzeug und einem Tier kommt. Die versicherungsrechtliche Einordnung richtet sich nach der Art des Tieres, dem Schadenhergang und den vertraglichen Regelungen.
Versicherungsrechtliche Zuordnung
Wild- und Tierschäden können Bestandteil einer Kaskoversicherung sein. Ob und in welchem Umfang Versicherungsschutz besteht, ergibt sich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
- Zuordnung zur Teilkasko oder Vollkasko
- Vertraglich definierte Tierarten
- Abhängigkeit vom Schadenereignis
Typische Schadenkonstellationen
Schäden können in unterschiedlichen Konstellationen auftreten. Maßgeblich ist, ob der Schaden unmittelbar durch die Kollision verursacht wurde und wie dies vertraglich geregelt ist.
- Kollision mit Wildtieren
- Zusammenstoß mit Haustieren oder Nutztieren
- Folgeschäden am Fahrzeug
Abgrenzungen und Einschränkungen
Nicht jeder Schaden im Zusammenhang mit Tieren ist automatisch vom Versicherungsschutz erfasst. Einschränkungen können sich aus Tierart, Schadenursache oder Schadenfolge ergeben.
- Vertraglich definierte Einschränkungen
- Abgrenzung zwischen unmittelbaren und mittelbaren Schäden
- Regelungen zur Selbstbeteiligung
FAQ – Häufige Fragen
Was sind Wild- und Tierschäden?
Wild- und Tierschäden sind Schäden am Fahrzeug, die durch eine Kollision mit einem Tier entstehen, sofern diese nach den Versicherungsbedingungen erfasst sind.
Sind alle Tierarten versichert?
Der Versicherungsschutz kann auf bestimmte Tierarten begrenzt sein. Maßgeblich sind die vertraglichen Regelungen.
Gehören Folgeschäden zum Versicherungsschutz?
Ob Folgeschäden berücksichtigt werden, richtet sich nach dem Versicherungsvertrag und den Versicherungsbedingungen.