Oldtimer-Versicherung

Oldtimer ist ein Fahrzeug, welches mindestens 30 Jahre alt ist und „vornehmlich zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes“ verwendet wird. Seit 1997 gibt es eine spezielle Zulassung als historisches Fahrzeug, dabei wird das Kennzeichen durch ein „H“ ergänzt.

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Bitte beachten Sie: Diese Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Der rechtsverbindliche Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus dem Versicherungsschein und dem Wortlaut der vereinbarten Bedingungen.